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A.Riedenklau: Neues im Familienrecht
(Gesetzgebung) - September 2009

FGG-Reform Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - BGBl. I 2008, S. 2586 ff., Textfassung, Stand: 01.09.2009) führt ein eigenes Verfahren für die Familiengerichtsbarkeit ein und reformiert zudem das bisherige FGG-Verfahren. Strukturreform des Versorgungsausgleichs Das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (BGBl. I 2009, 700 ff.) strebt an, das bisherige Versorgungsausgleichsrecht dahingehend zu reformieren, dass eine verfassungsmäßig gerechte und ausgeglichene Aufteilung der in der Ehe erworbenen Vorsorgeanrechte insbes. aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung etc. ermöglicht wird. Neuregelung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrecht Durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (BGBl. I 2009, 1696 ff.) soll das Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrecht reformiert und vereinfacht werden. Am System des Zugewinnausgleichs soll unter Einführung einiger Sicherungsmaßnahmen festgehalten werden. So führt das Gesetz u.a. eine neue Beweislastregel ein und verlagert den Berechnungszeitpunkt auf die Zustellung des Scheidungsantrags vor, um der bisherigen Missbrauchsgefahr entgegenzutreten. Im Bereich des Vormundschaftsrechts sollen zukünftig Verfügungen eines Vormunds, Pflegers oder Betreuers über ein Girokonto grundsätzlich genehmigungsfrei sein (§ 1813 BGB).

Quelle: Rechtsanwaltskammer Hamm

Ihr Ansprechpartner: Arnold Riedenklau <a.riedenklau@srd.net>

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